Medienrecht

Anders als vielleicht bei unseren Kunden beruht unsere Hinwendung zu einem Fachgebiet nur bedingt auf einer aktiv getroffenen Entscheidung. Sie ergibt sich vielmehr unmittelbar aus der Nachfrage. Dies gilt insbesondere für das Gebiet des Medienrechts, das mittlerweile zu einem Kerngeschäft geworden ist. Allerdings ist es uns nicht sonderlich schwer gefallen, sehr schnell ein Interesse an der Thematik zu entwickeln.

Selbst innerhalb des relativ klar umrissenen Fachbereichs Medienrecht sind die Themen, in die wir uns einarbeiten müssen, vielfältig und oft auch spannend: Dazu gehören zum Beispiel Urheberrechtsfragen bei der Neuveröffentlichung alter Filme mittels neuer Medien, die Entwicklungen im europäischen Glücksspielrecht unter dem Einfluss von Online-Gaming oder die Schutzfähigkeit von Webseiten unter Urheber- oder Wettbewerbsrecht.

Ein interessanter Nebenaspekt aus übersetzerischer Sicht ist außerdem die stark durch Anglizismen geprägte Terminologie in der Medienwirtschaft und -technologie. Oft haben wir es mit Wortschöpfungen zu tun, die in Fachkreisen zwar bekannt und gebräuchlich, aber noch nicht kodifiziert sind. Hier helfen uns fundiertes Hintergrundwissen, funktionierende Netzwerke, gute Recherchefähigkeiten und manchmal auch Kreativität.

Das Medienrecht bildet den Mittelpunkt einer Reihe sich berührender und überschneidender Rechtsgebiete, in denen wir als Übersetzer besondere Fachkompetenz besitzen. Hiervon ausgehend suchen wir uns unsere Kunden gezielt aus, bilden uns an der Universität fort und beschäftigen uns mit der jeweiligen Materie. Dieser integrative Ansatz ist unsere Stärke und macht uns für Medienrechtsanwälte besonders interessant.

Häufig geht es bei unserer Arbeit um Internet und Multimedia. Aber auch in den klassischen Medien wie Film und Fernsehen, Telekommunikation sowie Druckmedien liefern wir qualitativ hochwertige Übersetzungen. Wir sind mit allen juristischen Textsorten, die auf den verschiedenen Ebenen der anwaltlichen Tätigkeit im Medienrecht vorkommen, vertraut. Für Anwälte, die ihre Mandantschaft zu einem Thema beraten, übersetzen wir u.a. anwaltliche Stellungnahmen, Memoranden, Markteinschätzungen und Korrespondenz. Auf der Ebene der Vertragsgestaltung übersetzen wir regelmäßig Verträge und Vereinbarungen. Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen liefern wir beispielsweise Übersetzungen von Urteilen, Schiedsgerichtsentscheidungen, Gutachten und eidesstattlichen Versicherungen.