Vertragsrecht

Streng genommen steht hinter dem Begriff Vertragsrecht natürlich kein eigenständiger juristischer Fachbereich. Vielmehr spielt der Vertrag als grundlegendes Instrument jeglicher geschäftlichen Beziehung auf allen Wirtschaftsrechtsgebieten eine zentrale Rolle – in der angelsächsischen Rechtsordnung ebenso wie in der deutschen. Insofern ist das Vertragsrecht für den Wirtschaftsanwalt kein Spezialisierungsgebiet, sondern eine Arbeitsgrundlage, ohne die eine Rechtsberatung, Vertragsgestaltung oder Prozessführung schlichtweg unmöglich ist.

Ein kompetenter Übersetzer hingegen kann bei der Übersetzung eines Vertrags im Einzelfall auch ohne juristisches Expertenwissen zu recht guten Ergebnissen gelangen. Schließlich ist ein großer Teil jedes Vertrags themen- oder branchenabhängig und somit nicht juristisch. Um die Zuverlässigkeit der Übersetzungsqualität und die Rechtssicherheit eines Vertrags zu gewährleisten, empfiehlt es sich jedoch unbedingt, einen Fachübersetzer zu beauftragen.

Historisch gewachsene, normative Unterschiede zwischen Common Law und kontinentaleuropäischem Recht stellen den Übersetzer von Verträgen vor besondere Herausforderungen. Das Zuordnen analoger Fachbegriffe in beiden Rechtssystemen gehört dabei zu den leichteren Aufgaben. Viel schwieriger ist die Übersetzung von Konzepten und Begriffen, die es im jeweils anderen Rechtssystem nicht gibt. Und das größte Fehlerrisiko liegt schließlich bei Begriffen, deren Bedeutungen sich überschneiden, nur teilweise decken oder deren wörtliche Übersetzung im anderen Rechtssystem anders besetzt ist.

Zum Übersetzerteam von Erichsen & Partner zählen sowohl ausgebildete Übersetzer als auch Juristen beider Sprachen. Darüber hinaus bilden wir uns fortlaufend durch die Teilnahme an fachrelevanten Seminaren und Vorlesungen der Humboldt Universität (z.B. deutsche und englische Vertragsgestaltung, Internationales Privatrecht) weiter.

Wir übersetzen für unsere Kunden regelmäßig Verträge und Vereinbarungen verschiedenster Typen und Branchen.